Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung gem. §63 AO
Referent: Gebhard Hitzemann
Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten, verlangt die Finanzverwaltung in der Regel alle drei Jahre genau bestimmte Aufzeichnungen, Unterlagen und Nachweise. Welche das sind und wie diese aufbereitet und gesetzeskonform erstellt werden müssen, wollen wir in diesem Modul eingehend durchleuchten. Hierbei werden die Anforderungen an das Rechnungswesen, Gewinnermittlung, Vermögensverzeichnis und Tätigkeitsbericht ebenso behandelt wie die Verpflichtung über die Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften.
Wann
10.12.2025 von 19:00 bis 20:00
Ort
BürgerKolleg
Enge Str. 15
31655 Stadthagen
Deutschland
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