Grundsätze der Rücklagen- und Vermögensbildung gem. §62 AO

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Grundsätze der Rücklagen- und Vermögensbildung gem. §62 AO Referent: Gebhard Hitzemann

Die Bildung von Rücklagen und die Vermögensbildung innerhalb der gemeinnützigen Organisation unterliegen strengen Regelungen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

Wie die Rücklagenbildung und die Vermögensbildung funktioniert, wollen wir in diesem Modul vorstellen. Dabei werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie trotz der strengen Regelung über die zeitnahe Mittelverwendung Finanzpolster für alle Eventualitäten gebildet werden können.

Wann
21.01.2026 von 19:00 bis 20:00
Ort
BürgerKolleg
Enge Str. 15
31655 Stadthagen
Deutschland