Grundsätze der Unmittelbarkeit und Fördertätigkeiten gem. §§ 57 bis 58a AO
Referent: Gebhard Hitzemann
Was bedeutet der Grundsatz der Unmittelbarkeit. Wie müssen Sie mit Ihren Einnahmen aus Spenden, Zinsen und Zuschüssen umgehen und welche Ausnahmen sind zulässig. Wie sind diese Einnahmen aus dem ideellen Bereich nachweisbar einzusetzen und sind eigene Projekte mit Förderprojekten identisch? Gibt es für den Einsatz für Förderprojekte gesonderte Vorschriften und wie sehen diese aus? Welche Ausnahmen der strengen Regelungen für die Förderbeträge gibt es und welche Haftungsfreistellungen gibt es unter bestimmten Bedingungen? Lassen Sie sich überraschen.
Wann
25.03.2026 von 19:00 bis 20:00
Ort
BürgerKolleg
Enge Str. 15
31655 Stadthagen
Deutschland
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