Gemeinnützige Zwecke gem. § 52 AO

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Gemeinnützige Zwecke gem. § 52 AO Referent: Gebhard Hitzemann (Steuerberater)

Wir wollen den Fragen nachgehen, was Gemeinnützigkeit bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Katalog des § 52 AO anzuwenden ist. Welche Zwecke dürfen gewählt werden, wann und wie sind diese Zwecke zu erfüllen und wie wird die Erfüllung dieser Zwecke gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen? Diese und weitere Fragen wird Ihnen Gebhard Hitzemann im Rahmen dieser Veranstaltung beantworten.

Wann
10.09.2025 von 19:00 bis 20:00
Ort
BürgerKolleg
Enge Str. 15
31655 Stadthagen
Deutschland