Der Grundsatz der Selbstlosigkeit gem. §55 AO

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Der Grundsatz der Selbstlosigkeit gem. §55 AO Referent: Gebhard Hitzemann

Die Stiftung handelt selbstlos und verfolgt in erster Linie keine wirtschaftlichen Interessen. Das steht so in den Satzungen der gemeinnützigen Organisationen. Doch was bedeutet das eigentlich in der Praxis? Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann für die Vorstandsmitglieder große Konflikte mit sich bringen. Wo liegen diese Konfliktpotenziale? Welche Entscheidungen des Vorstands könnten gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstoßen? Und welche Folgen könnten solche Verstöße haben – vielleicht sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit? In diesem Seminar möchten wir Ihnen die Bedeutung der Vorschrift des § 55 AO verständlich erklären. Wir zeigen auf, welche Regelungen unbedingt beachtet werden müssen, und machen auf Fallstricke aufmerksam, die für gemeinnützige Organisationen  und deren Vorstände eine Gefahr darstellen können.

Wann
08.10.2025 von 19:00 bis 20:00
Ort
BürgerKolleg
Enge Str. 15
31655 Stadthagen
Deutschland